Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Internet-Plattform „Webshop Renaissanceschloss Rosenburg“

1. Allgemeines
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für E-Ticketing-Verträge, die über die Internet-Plattform des Renaissanceschlosses Rosenburg, vertreten durch Herrn Dipl. Ing. Markus Hoyos, (im Folgenden „Schloss Rosenburg“) mit Endverbrauchern (im Folgenden „Kunden“) geschlossen werden.
1.2.
Schloss Rosenburg stellt eine Plattform zur Verfügung, über die Kunden Tickets für Veranstaltungen und Besichtigungen des Schlosses Rosenburg online kaufen können. Dabei können im Zuge eines Bestellvorgangs mehrere E-Tickets erworben werden; diesfalls gelten die folgenden Bestimmungen sinngemäß für alle E-Tickets.
1.3.
Der Vertrag über den Erwerb eines Tickets wird direkt zwischen dem Schloss Rosenburg und dem Kunden abgeschlossen.
1.4.
Durch Anklicken der Schaltfläche „weiter“ macht der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines E-Ticketing-Vertrages an Schloss Rosenburg. Dieses Angebot wird durch Übermittlung eines Bestätigungs-Emails, dem ein Link zum ausdruckbaren E-Ticket beigefügt ist, angenommen. Damit kommt der E-Ticketing-Vertrag zustande. Die Übergabe erfolgt beim Kunden durch Ausdruck des bestellten E-Tickets. Das E-Ticket kann dabei auch am Ende des Bestellvorgangs aus dem Internet-Browser ausgedruckt werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für einen vollständigen und leserlichen Ausdruck des E-Tickets.
1.5.
Die E-Tickets sind nur für die im Zuge des Ticketkaufs spezifizierten Besichtigungs- oder Veranstaltungstermine oder Besichtigungszeiträume gültig. Im Fall, dass konkrete Termine zur Auswahl stehen, kann der Kunde die gewünschten Termine bei Ticketbestellung aus den jeweils verfügbaren Terminangeboten auswählen. Eine Terminverschiebung ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich.
1.6.
Eine Einlösung des E-Tickets ist nur zu dem ausgewählten Termin (Datum, gegebenenfalls Zeitraum) oder innerhalb des jeweiligen Einlösungs-Zeitraums des E-Tickets möglich. Eine verspätete Einlösung ist nicht möglich – das E-Ticket wird in diesem Fall ungültig.
1.7.
Der Kunde hat für die Inanspruchnahme der gebuchten Dienstleistung (Besichtigung, Tour, Veranstaltung etc.) einen Ausdruck seines E-Tickets vor Beginn der Dienstleistung vorzuweisen. Das E-Ticket wird dabei entsprechend den technischen Vorkehrungen (z.B. Drehkreuze, elektronische oder manuelle Entwertung durch Aufsichtspersonal) des jeweiligen Betreibers entwertet. Bei Tickets, die gleichzeitig zur Inanspruchnahme mehrerer Dienstleistungen berechtigen (Kombi-Tickets), erfolgt die Entwertung entsprechend den Zutritten zu den jeweiligen Dienstleistungen. Es gilt das Prinzip des ersten Zutritts, d.h. nach einer Entwertung des E-Tickets im Zuge des ersten Zutritts zu einer Dienstleistung kann mit demselben E-Ticket kein weiterer Zutritt zu derselben Dienstleistung gewährt werden (davon unberührt sind bei Kombi-Tickets Zutritte zu Dienstleistungen, für die das Ticket noch nicht entwertet wurde). Ungültige oder bereits entwertete Tickets berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der gebuchten Dienstleistung.
1.8.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mehrere Ausdrucke desselben E-Tickets herzustellen oder das E-Ticket in welcher Form auch immer zu vervielfältigen, zu reproduzieren oder weiterzusenden. Der Kunde hat sein E-Ticket sorgfältig zu verwahren, um einen Missbrauch zu vermeiden.
1.9.
Mit der Verwendung des E-Tickets akzeptiert der Kunde auch die Hausordnung des Schlosses Rosenburg.
1.10.
Bei den über das Schloss Rosenburg angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 5 c Abs 4 Z 2 KSchG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Der Kunde hat daher kein Rücktrittsrecht (§ 5f Z 7 KSchG).
1.11.
Der Kunde anerkennt durch Anklicken der Erklärung „Ich habe die AGB gelesen und stimme zu“ die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schlosses Rosenburg, die dem Kunden mit gesondertem Link unmittelbar bei der Erklärung „Ich habe die AGB gelesen und stimme zu“ vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Das Schloss Rosenburg kontrahiert nur zu diesen geltenden ABG’s.
2. Zahlung
2.1.
Die Zahlung der bestellten E-Tickets erfolgt über das E-Payment-Modul von Wirecard. Dabei werden diverse Kreditkarten und Sofortüberweisung akzeptiert. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich.
2.2.
Sollte eine Zahlung vor Besichtigungsbeginn rückbelastet werden, verliert das E-Ticket seine Gültigkeit.
3. Preise
3.1.
Alle im E-Ticketing-System angeführten Preise sind Euro-Preise inkl. USt.
3.2.
Bei Inanspruchnahme von ermäßigten Preisen, etwa für Kindertickets, hat die Legitimation für den Preisnachlass vor Besichtigungsbeginn zu erfolgen.
4. Leistungsstörungen und Haftung
4.1
Schloss Rosenburg haftet dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch seines E-Tickets, es sei denn, dass Schloß Rosenburg diesen Schaden zumindest grob fahrlässig verursacht hat.
4.2
Schloss Rosenburg ist für allfällige Probleme beim Ausdruck des E-Tickets durch den Kunden nicht verantwortlich. Ebenso ist Schloss Rosenburg nicht für die Richtigkeit und Funktionsfähigkeit der vom Kunden angegebenen Email-Adresse sowie allfällige Probleme, die sich aus einer fehlerhaft bekannt gegebenen oder nicht funktionierenden Email-Adresse ergeben, verantwortlich.
4.3
Für Verzug oder Unmöglichkeit der gebuchten Dienstleistung haftet Schloss Rosenburg.
5. Datenschutz
5.1
Schloss Rosenburg setzt für die Übertragung von Kundendaten ein sicheres Übertragungsverfahren (SSL) ein. Dadurch soll ein höchstmöglicher Sicherheitsstandard erreicht werden. Dennoch kann Schloss Rosenburg für Angriffe von Hackern keine Verantwortung übernehmen.
5.2
Die vom Kunden im Zuge des E-Ticketing-Vertragsabschlusses bekannt gegebenen Daten (Email-Adresse, gebuchte Dienstleistung) werden von Schloss Rosenburg zum Zweck der Vertragsabwicklung elektronisch erhoben, verarbeitet und genutzt.
6. Website-Nutzung
6.1
Schloss Rosenburg gestattet dem Kunden die Nutzung seiner Websites zum Zweck des Erwerbs von E-Tickets. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Inhalte der Websites von Schloss Rosenburg zu vervielfältigen, öffentlich zur Verfügung zu stellen oder in anderer Weise zu verwerten.
6.2
Schloss Rosenburg ist nicht verantwortlich für Websites, zu denen Links von Schloss Rosenburg -Websites bestehen.
6.3
Schloss Rosenburg gewährleistet nicht, dass der Betrieb seiner Website von Fehlern und Unterbrechungen ungestört ist. Schloss Rosenburg wird sich bemühen, soweit dies technisch nach vernünftigen Maßstäben möglich ist, den Betrieb seiner Website frei von Fehlern und Unterbrechungen zu halten. Schloss Rosenburg haftet jedoch nicht dafür, dass die Bestellung von E-Tickets über die Website jederzeit möglich ist. Schloss Rosenburg ist berechtigt, die Website zeitweilig offline zu nehmen oder ihre Leistungen sonst zu beschränken, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder zum Zweck der Durchführung technischer Maßnahmen (insbes. Wartungsarbeiten) erforderlich ist.
6.4
Schloss Rosenburg kann nicht gewährleisten, dass die Website frei von Viren oder anderen Störungserregern ist. Für Schäden aus Störungen, Viren, Fehlern und Unterbrechungen haftet Schloss Rosenburg nur, wenn Schloss Rosenburg Störung, Virenbefall, Fehler oder Unterbrechung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht.
7.2
Schriftliche Erklärungen (insbesondere das Bestätigungs-Email mit dem E-Ticket) gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Kunden bekannt gegebene Email-Adresse gesandt werden.
7.3
Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Die Abänderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf ebenso der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformgebot. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung.
7.4
Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht zur Anwendung.
Stand: November 2017